Der erste Behandlungstermin

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir freuen uns, dass Sie sich für uns entschieden haben.

Damit der Ablauf in unserer Praxis für Sie reibungslos verläuft, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Terminvereinbarungen sind dringend notwendig. Dafür rufen Sie einfach unter 05731/ 4 96 97 98 an oder nutzen unser Kontaktformular.

Wenn Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen oder wir uns gerade in einer Behandlung befinden, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • - Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • - Ihren Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen)
  • - Ihren Terminplaner
  • - Aktuelle Befundberichte (wenn vorhanden)

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu ihren Behandlungen, um einen optimalen Ablauf sicherzustellen.

Ein verzögerter Behandlungsbeginn kann aufgrund unseres engen Zeitplanes nicht nachgeholt werden.

Bitte vereinbaren Sie Ihre weiterführenden Termine frühstmöglich, um eine Terminkonstanz zu gewährleisten.

Terminabsagen

Da unsere Patienten feste Behandlungstermine erhalten, sind die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert. Wir bitten Sie deshalb darum, dass eine Absage nur in dringenden Fällen, spätestens jedoch 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen sollte (bei einem Termin am Montag bitten wir um eine Benachrichtigung am Freitag). Die freiwerdenden Termine können dann an Akutpatienten vergeben werden.

Informationen für gesetzlich versicherte Patienten

Unsere Physiotherapie ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen, dementsprechend behandeln wir alle gesetzlich versicherten Patienten mit einem gültigen Rezept für Physiotherapie.

Rezeptprüfung
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals Ihrem Arzt vorgelegt werden muss.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Die ausgestellte Verordnung ist nur 14 Kalendertage gültig. Spätestens dann muss mit der Behandlung begonnen worden sein.

Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung / Rezeptgebühr einnehmen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
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Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Informationen für Privatpatienten

Honorarvereinbarung

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.

Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reichen Sie bitte die Honorarvereinbarung als Nachweis zusammen mit Ihrer Rechnung ein.

Sunderbrink und Weide - Ihre Praxis für Physiotherapie in Bad Oeynhausen